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Alkohol am Steuer: Mythen und Missverständnisse

Weihnachtsfeier, Weihnachtsmarkt, Umtrunk mit Freunden: häufig ist Alkohol im Spiel. Wer sich dann noch hinters Steuer setzt … Es ranken sich einige Mythen und Missverständnisse rund um die Promillegrenze. Der Versicherer Debeka klärt auf.

Das wird teuer: Bei einem Promillewert zwischen 0,5 und 1,09 wird u.a. ein Bußgeld zwischen 500 und 1.500 Euro fällig. (Bild: Promille_Debeka_Adobestock)

Das wird teuer: Bei einem Promillewert zwischen 0,5 und 1,09 wird u.a. ein Bußgeld zwischen 500 und 1.500 Euro fällig. (Bild: Promille_Debeka_Adobestock)

Mythos 1: Ein oder zwei alkoholische Getränke sind sicher

Falsch! Selbst geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Das ist abhängig von Faktoren wie Körpergewicht oder individuelle Verfassung. In Deutschland gelten verschiedene Promillegrenzen beim Autofahren, die unterschiedliche Strafen nach sich ziehen. Ab einem Promillewert von 0,5 darf man sich nicht mehr hinters Steuer setzen und begeht eine Ordnungswidrigkeit. Ab einem Wert von 1,6 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig. Ein absolutes Alkoholverbot gilt für Fahranfänger in der Probezeit und Personen bis zum 21. Geburtstag. Auch Bus- und Taxifahrer sowie Gefahrgutfahrer dürfen nichts trinken.

Mythos 2: Kaffee, Energydrinks oder ausgiebiger Schlaf senken den Alkoholspiegel im Blut

Falsch! Diese Methoden können den Alkoholspiegel im Blut nicht senken oder die Auswirkungen von Alkohol auf die Fahrtüchtigkeit reduzieren. Alkohol baut sich nach und nach aus dem Körper ab. Man sagt, dass der Körper in einer Stunde maximal 0,1 bis 0,15 Promille Alkohol abbaut. Selbst wenn man sich am nächsten Tag nach übermäßigem Alkohol fit und ausgeschlafen fühlt, sollte man das Auto besser noch stehen lassen.

Mythos 3: Kaugummi oder Minze verbergen Alkoholgeruch

Falsch! Die Polizei stellt Alkohol nicht nur durch den Geruch des Atems fest, sondern auch durch Verhalten und körperliche Anzeichen wie beispielsweise gerötete Augen oder die Fahrweise. Genauer nachgewiesen wird der Alkoholgehalt über einen Atemtest oder – und das ist die genauste Methode – über einen Blutalkoholtest.

Mythos 4: Bier ist weniger schädlich als Schnaps

Falsch! Alkohol ist Alkohol, egal welche Art des Getränks. Bier, Wein, Schnaps – sie alle enthalten Alkohol, der die Fahrtüchtigkeit beeinflussen kann. Die Menge des Alkohols und die Zeit, die seit dem Konsum vergangen ist, sind entscheidend für die Auswirkungen.

Mythos 5: Dann fahre ich eben mit dem Fahrrad

Falsch! In Deutschland gilt die Promillegrenze von 1,6 auch für das Fahrradfahren. Wer mit mehr als 1,6 Promille erwischt wird oder einen Unfall verursacht, muss mit einer Strafanzeige rechnen. Die Folgen können Geldstrafen, Punkte in Flensburg, Fahrverbot und sogar eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) sein. Allerdings sollte man für sich selbst und für die Mitmenschen bedenken, dass es bereits ab 0,3 Promille zu Einschränkungen und Konsequenzen kommen kann.

Zahlt die Versicherung bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden des Unfallgegners. Allerdings darf der Versicherungsnehmer nicht alkoholisiert Auto fahren. Das steht so auch in den Versicherungsbedingungen. Daher kann die Versicherung ihn bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen. Das heißt, sie kann von ihm das Geld zurückverlangen.